Barrierefreiheit für Gemeinde-Websites

Was heute gilt und wo viele Websites stehen – 29.04.2026

Digitale Barrierefreiheit ist für Gemeinden in der Schweiz kein optionales Thema. Sie ist gesetzlich verankert und betrifft zentrale digitale Dienstleistungen wie Websites, Formulare und Online-Informationen.

Gleichzeitig zeigt sich in der Praxis ein anderes Bild: Viele Gemeinde-Websites sind noch weit von einer barrierefreien Umsetzung entfernt.

Gesetzliche Grundlage in der Schweiz

Die Basis bildet das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG), das seit 2004 in Kraft ist. Es verpflichtet öffentliche Stellen, Benachteiligungen für Menschen mit Behinderungen zu vermeiden und abzubauen.

Für Websites und digitale Angebote bedeutet das konkret:

  • Öffentliche Stellen müssen ihre digitalen Angebote zugänglich gestalten
  • Der Standard eCH-0059 ist verbindlich und basiert auf den WCAG-Richtlinien
  • Ziel ist mindestens WCAG 2.1 AA Konformität

Zusätzlich verschärfen sich die Anforderungen weiter:

  • Neue Entwicklungen rund um digitale Barrierefreiheit greifen ab 2025 stärker
  • Auch indirekt steigt der Druck durch europäische Vorgaben und Erwartungen

Für Gemeinden bedeutet das: Barrierefreiheit ist bereits heute Pflicht und wird künftig noch stärker überprüft.

Aktueller Stand: Viele Hürden bestehen weiterhin

Eine Analyse von Schweizer Gemeinde-Websites zeigt deutliche Defizite.

Untersucht wurden unter anderem:

  • Screenreader-Kompatibilität
  • Tastaturbedienbarkeit
  • Kontraste
  • Untertitel und Audiodeskription
  • Verständlichkeit der Inhalte

Das Ergebnis: Ein grosser Teil der Websites ist nur teilweise oder gar nicht barrierefrei.

Das steht im direkten Widerspruch zur bestehenden gesetzlichen Verpflichtung.

Warum Barrierefreiheit relevant ist

Barrierefreiheit betrifft nicht nur eine kleine Zielgruppe.

Rund 20 Prozent der Bevölkerung sind von Einschränkungen betroffen, sei es dauerhaft oder temporär.

Für Gemeinden bedeutet das:

  • Informationen müssen für alle zugänglich sein
  • digitale Dienstleistungen müssen nutzbar bleiben
  • Teilhabe darf nicht eingeschränkt werden

Barrierefreiheit ist damit kein Zusatz, sondern Teil der öffentlichen Aufgabe.

Wie wir Gemeinden unterstützen

Barrierefreiheit entsteht nicht durch einzelne Massnahmen, sondern durch ein strukturiertes Vorgehen.

Typische Schritte:

  • Analyse bestehender Websites
  • Identifikation konkreter Barrieren
  • Priorisierung von Massnahmen
  • Umsetzung nach WCAG-Standards
  • Testing mit realen Nutzungsszenarien

Dabei geht es nicht nur um Technik, sondern auch um Struktur, Inhalte und Verständlichkeit.

Mehr dazu hier:

barrierefreie-website.ch

Fazit

Die gesetzliche Grundlage ist klar. Der aktuelle Stand zeigt jedoch, dass viele Gemeinde-Websites die Anforderungen noch nicht erfüllen.

Der Handlungsbedarf ist konkret und absehbar. Wer jetzt handelt, reduziert Aufwand, Risiken und schafft gleichzeitig bessere Zugänglichkeit für alle.