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Barrierefreiheit für Gemeinde-Websites
Was heute gilt und wo viele Websites stehen – 29.04.2026Digitale Barrierefreiheit ist für Gemeinden in der Schweiz kein optionales Thema. Sie ist gesetzlich verankert und betrifft zentrale digitale Dienstleistungen wie Websites, Formulare und Online-Informationen.
Gleichzeitig zeigt sich in der Praxis ein anderes Bild: Viele Gemeinde-Websites sind noch weit von einer barrierefreien Umsetzung entfernt.
Gesetzliche Grundlage in der Schweiz
Die Basis bildet das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG), das seit 2004 in Kraft ist. Es verpflichtet öffentliche Stellen, Benachteiligungen für Menschen mit Behinderungen zu vermeiden und abzubauen.
Für Websites und digitale Angebote bedeutet das konkret:
- Öffentliche Stellen müssen ihre digitalen Angebote zugänglich gestalten
- Der Standard eCH-0059 ist verbindlich und basiert auf den WCAG-Richtlinien
- Ziel ist mindestens WCAG 2.1 AA Konformität
Zusätzlich verschärfen sich die Anforderungen weiter:
- Neue Entwicklungen rund um digitale Barrierefreiheit greifen ab 2025 stärker
- Auch indirekt steigt der Druck durch europäische Vorgaben und Erwartungen
Für Gemeinden bedeutet das: Barrierefreiheit ist bereits heute Pflicht und wird künftig noch stärker überprüft.
Aktueller Stand: Viele Hürden bestehen weiterhin
Eine Analyse von Schweizer Gemeinde-Websites zeigt deutliche Defizite.
Untersucht wurden unter anderem:
- Screenreader-Kompatibilität
- Tastaturbedienbarkeit
- Kontraste
- Untertitel und Audiodeskription
- Verständlichkeit der Inhalte
Das Ergebnis: Ein grosser Teil der Websites ist nur teilweise oder gar nicht barrierefrei.
Das steht im direkten Widerspruch zur bestehenden gesetzlichen Verpflichtung.
Warum Barrierefreiheit relevant ist
Barrierefreiheit betrifft nicht nur eine kleine Zielgruppe.
Rund 20 Prozent der Bevölkerung sind von Einschränkungen betroffen, sei es dauerhaft oder temporär.
Für Gemeinden bedeutet das:
- Informationen müssen für alle zugänglich sein
- digitale Dienstleistungen müssen nutzbar bleiben
- Teilhabe darf nicht eingeschränkt werden
Barrierefreiheit ist damit kein Zusatz, sondern Teil der öffentlichen Aufgabe.
Wie wir Gemeinden unterstützen
Barrierefreiheit entsteht nicht durch einzelne Massnahmen, sondern durch ein strukturiertes Vorgehen.
Typische Schritte:
- Analyse bestehender Websites
- Identifikation konkreter Barrieren
- Priorisierung von Massnahmen
- Umsetzung nach WCAG-Standards
- Testing mit realen Nutzungsszenarien
Dabei geht es nicht nur um Technik, sondern auch um Struktur, Inhalte und Verständlichkeit.
Mehr dazu hier:
Fazit
Die gesetzliche Grundlage ist klar. Der aktuelle Stand zeigt jedoch, dass viele Gemeinde-Websites die Anforderungen noch nicht erfüllen.
Der Handlungsbedarf ist konkret und absehbar. Wer jetzt handelt, reduziert Aufwand, Risiken und schafft gleichzeitig bessere Zugänglichkeit für alle.
Quellen
- SRF: Digitale Barrierefreiheit – Schweizer Gemeinde-Websites sind voller Hürden
- Bundeskanzlei / eCH-Standard: Anforderungen an barrierefreie Webangebote
- Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG)
- Dataloft: Gesetzliche Entwicklungen ab 2025
- AIOPS Group: Anpassung gesetzlicher Anforderungen
- Studie zur Barrierefreiheit in Gemeinden
- Hintergrund zur Betroffenheit der Bevölkerung