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Cookiebanner – who needs it?
Wann ein Cookiebanner wirklich notwendig ist – 23.04.2026Cookiebanner sind auf vielen Websites präsent. Oft wirken sie wie ein Standardbaustein, der automatisch dazugehört. Dabei stellt sich eine zentrale Frage: Ist ein Cookiebanner in jedem Fall notwendig oder gibt es Szenarien, in denen darauf verzichtet werden kann?
Die Antwort ist klarer als oft angenommen. Ein Cookiebanner ist kein Pflichtbestandteil jeder Website, sondern eine Folge davon, wie Tracking, Tools und externe Dienste eingesetzt werden.
Wann ein Cookiebanner notwendig ist
Ein Cookiebanner wird immer dann erforderlich, wenn eine Website Daten speichert oder verarbeitet, die nicht technisch notwendig sind.
Dazu gehören insbesondere:
- Tracking- und Analyse-Tools wie Google Analytics oder Matomo
- Marketing- und Retargeting-Tools
- externe Dienste wie YouTube, Google Maps oder Social Media Einbindungen
- A/B-Testing-Tools
- personalisierte Inhalte oder Werbung
In diesen Fällen ist eine aktive Einwilligung der Nutzer:innen notwendig, bevor entsprechende Daten gesetzt oder verarbeitet werden dürfen.
Wichtig dabei: Die Einwilligung muss freiwillig, informiert und eindeutig erfolgen.
Wann kein Cookiebanner nötig ist
Kein Cookiebanner brauchst du, wenn deine Website ohne zustimmungspflichtige Dienste auskommt.
Das bedeutet:
- kein Tracking
- keine externen Einbindungen
- keine personenbezogene Auswertung
Technisch notwendige Cookies sind weiterhin erlaubt.
Situation in der Schweiz
In der Schweiz gilt das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG). Im Unterschied zur EU ist dort nicht in jedem Fall eine aktive Einwilligung für Cookies vorgeschrieben.
Entscheidend ist:
- Nutzer:innen müssen transparent informiert werden
- die Datenbearbeitung darf nicht überraschend oder unverhältnismässig sein
- es muss eine Möglichkeit bestehen, der Nutzung zu widersprechen
Das bedeutet: Ein klassisches Cookiebanner mit Opt-in ist rechtlich nicht in jedem Fall zwingend.
Sobald sich eine Website aber auch an Nutzer:innen in der EU richtet oder entsprechende Dienste einsetzt, greifen zusätzlich die strengeren Anforderungen der DSGVO. Dann ist eine aktive Einwilligung notwendig.
In der Praxis orientieren sich viele Schweizer Websites daher an den strengeren EU-Vorgaben, um auf der sicheren Seite zu sein.
Fazit
Die Entscheidung lässt sich konkret prüfen. Wenn einer oder mehrere der folgenden Punkte zutreffen, brauchst du in der Regel ein Cookiebanner:
- Google Analytics oder ähnliche Tracking-Tools sind im Einsatz
- Google Tag Manager wird verwendet
- Meta Pixel oder andere Marketing-Tracking-Tools sind integriert
- YouTube-Videos werden direkt eingebettet
- Google Maps ist eingebunden
- Social Media Plugins laden Inhalte direkt von externen Plattformen
- externe Schriftarten wie Google Fonts werden nicht lokal gehostet
- A/B-Testing oder Personalisierung ist aktiv
Wenn keiner dieser Punkte zutrifft und die Website ausschliesslich technisch notwendige Funktionen nutzt, ist kein Cookiebanner erforderlich.
Am Ende gilt: Weniger Tools bedeuten oft weniger Banner.
Schon gesehen? Cookiebanner neu auch in Privacybee integriert
Privacybee bietet neu eine integrierte Cookiebanner-Funktion zur Verwaltung von Einwilligungen direkt auf der Website. Mehr dazu im separaten Beitrag.